Zahnersatz
Ist der Defekt am Zahn so groß, dass keine Füllung mehr gelegt werden kann oder fehlen Zähne, muss Zahnersatz die Zahnreihe wiederherstellen. Je nach Schädigungsgrad der Zähne und Anzahl der vorhandenen Zähne reicht die Palette von festsitzendem Zahnersatz, also einzelnen Kronen, mehrgliedrigen Brücken oder Implantaten bis zu herausnehmbaren Zahnersatz (Teil- und Vollprothesen).
Besteht die Notwendigkeit einer Versorgung mit Zahnersatz, gehen wir in unserer Praxis nach einem ganzheitlichen Konzept vor.
Am Anfang steht die Erreichung eines gesunden Zahnhalteapparates, z.B. durch Prophylaxe und Professionelle Zahnreinigung. Parodontale Erkrankungen werden behandelt (siehe Abschnitt Parodontologie). Als nächstes wird die Karies aller Zähne beseitigt. Viele Defekte am Zahn können definitiv mit plastischen Füllungen versorgt werden (siehe Abschnitt Füllungstherapie). Parallel behandeln wir vorhandene Störungen der Kiefer- und Gelenkfunktion sowie Muskelfunktion. Nach einer umfassenden Planung, die Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt sowie Gebißsituation, Gelenksituation, Gesundheitszustand, ästhetische Ansprüche, Zeit- und Kostenaufwand betrachtet, erfolgt die Versorgung mit Zahnersatz.
Zahnersatz muß bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Versicherung beantragt werden. Der gesetzlich versicherte Patient bekommt je nach individueller Gebißsituation und Bonussituation einen Festzuschuß von der Krankenkasse.
Festsitzender Zahnersatz
Krone
Ist ein Zahn so in Mitleidenschaft gezogen, dass er mit einer Füllung nicht mehr aufgebaut werden kann oder droht er gar auseinanderzubrechen, ist eine Krone oft die einzige Möglichkeit, um den Zahn zu retten. Der Zahn erhält eine Aufbaufüllung und wird für die Aufnahme einer Krone präpariert. Von dieser Situation wird ein Abdruck angefertigt. Im Zahntechnischen Labor erfolgt die Anfertigung der Krone, die dann mit Spezialzement auf dem Zahnstumpf befestigt wird.
Kronenarten:
Vollgußkrone: komplett aus Metall als kostengünstigere edelmetallfreie Legierung oder teure hoch goldhaltige Legierung
Verblendkrone: ästhetisch ansprechend, da zahnfarbene Keramik oder Kunststoff auf Metallgerüst aufgetragen
Vollkeramikkrone: besteht vollkommen aus Keramik, ästhetisch optimal
Brücken
Besteht eine Lücke in der Zahnreihe von 1-3 Zähnen kommt eine Brückenversorgung zum Einsatz.
Muß eine Lücke versorgt werden?
JA! Zähne haben die Tendenz in Richtung des freien Platzes zu wandern. Das hat Folgen für die Nachbarzähne und Gegenzähne, für die Kiefergelenke und die Muskulatur.
Um eine Brücke anfertigen zu können, braucht man mindestens 2 Zähne, nämlich die beiden Nachbarn der Lücke, die als Pfeiler den Brückenanker tragen.
Implantate
siehe Abschnitt Implantologie
Herausnehmbarer Zahnersatz
Fehlen am Ende einer Zahnreihe einseitig oder beidseitig mehrere Zähne, können die Zahnreihen mit einem herausnehmbaren oder kombiniert festsitzend-herausnehmbaren Zahnersatz komplettiert werden. Hier kommen Modellgußprothesen, Geschiebe- und Teleskopprothesen zum Einsatz. Wir beraten Sie gerne in unserer Praxis.
Ein zahnloser Kiefer kann durch eine Totalprothese versorgt werden. Durch Implantate im zahnlosen Kiefer lassen sich herausnehmbare Prothesen sehr gut verankern und ermöglichen einen hohen Kaukomfort.